Das Bildungspaket macht es möglich: Ihr Kind erhält außerschulische Lernförderung wenn
Sie leistungsberechtigt nach dem SGBII (insbesondere ArbeitslosengeldII oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGBXII oder nach §2 AsylblG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen
die Erreichung wesentlicher Lernziele gefährdet ist
es an der Schule sonst keine Förderung gibt
Wir unterrichten Ihr Kind ohne Zuzahlung!
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern.
Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.