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Bildung und Teilhabe

Das Bildungspaket macht es möglich: Ihr Kind erhält außerschulische Lernförderung wenn

  • Sie leistungsberechtigt nach dem SGBII (insbesondere ArbeitslosengeldII oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGBXII oder nach §2 AsylblG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen
  • die Erreichung wesentlicher Lernziele gefährdet ist
  • es an der Schule sonst keine Förderung gibt

Wir unterrichten Ihr Kind ohne Zuzahlung!