Das Bildungspaket macht es möglich: Ihr Kind erhält außerschulische Lernförderung wenn

  • Sie leistungsberechtigt nach dem SGBII (insbesondere ArbeitslosengeldII oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGBXII oder nach §2 AsylblG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen
  • die Erreichung wesentlicher Lernziele gefährdet ist
  • es an der Schule sonst keine Förderung gibt

Wir unterrichten Ihr Kind ohne Zuzahlung!

Gerne helfen wir Ihnen auch bei den Behördengängen. Informieren Sie sich!

Kontaktformular

Vorteile im Überblick

  • Systematische Wiederholung des Stoffes versäumten Stoffes
  • gezielte Vorbereitung auf die Abschlussklassen (ABI und ZAP)
  • gründliche Vorbereitung auf die weiterführende Schule